Konditionen
Unsere Arbeit verrechnen wir nach Zeitaufwand. Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu unseren Tarifen.
Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt und unangekündigtes Nichterscheinen wird mit vollem Ansatz berechnet. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkassen getragen.
Je nach Versicherungsart (Zusatzversicherung, HMO, Hausarztmodell) und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. Wir sind bei allen Krankenkassen anerkannt.
Bei psychologischen Psychotherapeutinnen, die seit dem 1. Juli 2022 dem Anordnungsmodell angeschlossen sind, ist die Therapie über die Grundversicherung abgedeckt.
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.
Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe www.opferhilfe-beiderbasel.ch ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.